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19.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzrecht: Eigenverwaltetes Insolvenzverfahren nur für KMU interessant

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Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und Insolvenzplan sind unter den KMU als Fortführungsweg bekannt und im Zusammenspiel von Unternehmen, Beratern und Juristen etabliert. Aber nur 1 bis 2 % aller insolventen Unternehmen erwägt eine Eigenverwaltung, zeigt eine aktuelle Untersuchung des IfM Bonn.

Das Insolvenzrecht wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel reformiert, die Fortführungschancen von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen zu erhöhen. Seither können redliche Schuldner bereits vor der Insolvenz im Rahmen des eigenverwalteten Schutzschirmverfahrens die Restrukturierung ihres Unternehmens unter Obhut eines Insolvenzgerichts anstreben. Zudem kann die Eigenverwaltung für das Eröffnungsverfahren beantragt werden. Hierdurch erhöhen sich die Chancen für die Gläubiger, dass ihre ausstehenden Forderungen auch beglichen werden.

Eigenverwaltung beliebt bei KMUs

Nach einer Studie des IfM Bonn wird der Insolvenzantrag seit 2013 in knapp 2 % der Fälle mit einem Antrag auf Eigenverwaltung verbunden. Entgegen den Erwartungen wird die Eigenverwaltung mehrheitlich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beantragt, dagegen selten von Kleinstunternehmen. Nur 15 % aller Antragsteller weisen mehr als 100 Beschäftigte auf. „Nur noch jeder zehnte Eigenverwaltungsantrag wird vom Gericht abgelehnt. Entsprechend erhalten die Unternehmen mehr Planungssicherheit für die Fortführung“, berichtet IfM-Wissenschaftler Peter Kranzusch. „Allerdings erkennen insbesondere die Geschäftsführer von kleineren Unternehmen häufig die krisenhafte Unternehmenssituation erst so spät, dass die Sanierungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Es empfiehlt sich daher, in noch breiterem Maße über die möglichen Sanierungswege und ihre Erfolgsaussichten zu informieren.“

Eigenverwaltung nach Größe und Branchen unterschiedlich

Bezogen auf 100 Insolvenzanträge leiten daher immer noch Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern am häufigsten das Verfahren in Eigenregie. Auch beantragen Personen- und Kapitalgesellschaften die Eigenverwaltung vergleichsweise häufiger als Einzelunternehmen. Im Branchenvergleich wird sie bezogen auf 100 Insolvenzanträge im Verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen und in bestimmten unternehmensnahen Dienstleistungsbranchen besonders häufig genutzt.

(IfM Bonn, PM vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


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