• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzanfechtung: Mehr Rechtssicherheit für den Wirtschaftsverkehr

30.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzanfechtung: Mehr Rechtssicherheit für den Wirtschaftsverkehr

Beitrag mit Bild

Zum Schutz des Wirtschaftsverkehrs wird die Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen erschwert und ein deutlich verkürzter Anfechtungszeitraum von vier anstatt bislang zehn Jahren gelten.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Damit soll der Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer von den derzeitigen Rechtsunsicherheiten entlastet werden.

„Die derzeitige Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts belastet den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit erheblichen Rechtsunsicherheiten. Häufig wissen Gläubiger nicht, ob sie Zahlungen von ihren Schuldnern dauerhaft behalten können oder ob sie die Zahlungen später – unter Umständen erst nach Jahren – wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen. Mit der Neuregelung wollen wir diese Unsicherheiten beseitigen“, erklärte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

Verkürzung der Anfechtungsfrist

Die Praxis der Vorsatzanfechtung soll künftig für den Geschäftsverkehr kalkulierbarer und planbarer werden. So soll die Anfechtungsfrist von zehn Jahren auf vier Jahre verkürzt werden. Davon ausgenommen bleiben Vermögensverschiebungen oder Bankrotthandlungen, weil diese Handlungen keine Privilegierung verdienen. Gläubiger, die klammen Schuldnern mit Zahlungserleichterungen wieder auf die Beine helfen, werden künftig Gewissheit haben, dass dies für sich genommen eine Anfechtung nicht begründen kann. Außerdem sollen Lohnzahlungen künftig grundsätzlich nicht mehr angefochten werden können, wenn sie spätestens drei Monate nach der Arbeitsleistung erfolgen.

Stärkung des Gläubigerantragsrechts

Auch die Zinsen auf ausstehende Anfechtungsansprüche sollen begrenzt werden, in dem sie den allgemeinen schuldrechtlichen Verzugsregeln unterstellt werden. Nicht zuletzt wird das Insolvenzantragsrecht der Gläubiger gestärkt werden, um die wirtschaftliche Tätigkeit insolvenzreifer Unternehmen frühzeitig einzuschränken. So lassen sich Verluste durch Insolvenzanfechtungen vermindern.

(BMJV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank