02.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Immer mehr anerkannte Berufskrankheiten

Beitrag mit Bild

Nicht jede Erkrankung kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Es kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die durch besondere Einwirkungen z.B. am Arbeitsplatz verursacht werden.

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist im Jahr 2015 deutlich gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung hervor.

Nach dem Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen stieg die Zahl der Verdachtsfälle gegenüber 2014 um 8,8 Prozent auf 81.702. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten stieg um 6,3 Prozent auf 18.041. Die Bundesregierung führt diesen Anstieg auf die Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung zurück.

Durchschnittlich knapp 12 Tage krank

Im Jahr 2015 waren nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung die Arbeitnehmer durchschnittlich 11,7 Tage krank gemeldet. Die Zahl der Ausfalltage durch Arbeitsunfähigkeit lag insgesamt bei 587 Millionen. Die meisten Ausfalltage entfallen auf Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems und des Bindegewebes und auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen.

(Dt. Bundestag, hib 742/16 vom 15.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


19.03.2024

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Der negative Trend setzt sich fort: über 7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben bereits innerlich gekündigt, zeigt eine neue Studie.

weiterlesen
Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank