Die IFRS-Stiftung hat eine überarbeitete Fassung des sog. Due Process-Handbuchs publiziert. Die wichtigsten Änderungen in dem Handbuch für den Konsultationsprozess betreffen die Klarstellung der Verbindlichkeit der vom Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidungen und einen zusätzlichen Schritt des Konsultationsprozesses, in dem der Board über die Agendaentscheidungen ab- und ihnen zustimmen muss.
Dem überarbeiteten Due Process-Handbuch ging eine Konsultation voraus. In dieser konnte man den damaligen Änderungsentwurf aus dem April 2019 diskutieren. Das überarbeitete Handbuch enthält nun die nachfolgenden wesentlichen Neuerungen.
Neuerungen des Due Process-Handbuchs
- Klarstellungen zu Rolle und Status von sog. Agenda-Entscheidungen des IFRS IC – insbesondere dass diese neue Erkenntnisse darstellen, die ein Unternehmen beurteilen und ggf. umsetzen muss, wobei für diese Beurteilung und Umsetzung ein angemessener Zeitraum gewährt wird;
- Neueinführung des Schrittes, dass der IASB zu jeder Agenda-Entscheidung des IFRS IC um Zustimmung gefragt wird;
- Aktualisierung des Prozesses einer sog. “effect analysis” (die im Zuge einer IFRS-Erarbeitung oder -Änderung erfolgt);
- kleine Nachbesserungen bzgl. Konsultationsprozess und Gremienbeteiligung zur Festlegung des IASB-Arbeitsprogramms.
Der frühere Vorschlag, auch dem IASB die Möglichkeit von eigenen Agenda-Entscheidungen zu gewähren, wurde zurückgezogen.
Das überarbeitete Due Process-Handbuch finden Sie hier.
(DRSC vom 24.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)