• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IESBA Code of Ethics – Änderungen in Kraft getreten

05.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA Code of Ethics – Änderungen in Kraft getreten

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Der Code of Ethics for Professional Accountants (nachfolgend: Code) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sieht eine Verschärfung der Unabhängigkeitsanforderungen in Bezug auf langjährige Beziehungen zwischen Prüfungsteam und Prüfungsmandant (Long Association of Personnel with Audit Clients) vor.

Der Code hat als Verlautbarung des privaten Standardsetzers IESBA für den Berufsstand in Deutschland grundsätzlich keine unmittelbare Geltung. Ausnahmen bestehen jedoch in zwei Fällen:

  • Die Praxis ist Mitglied im Forum of Firms (FoF), einem Zusammenschluss internationaler Prüfer-Netzwerke, deren Mitglieder die Einhaltung des Codes erklärt haben.
  • Die Praxis hat sich im Rahmen eines Auftragsverhältnisses vertraglich zur Einhaltung des Codes verpflichtet.

Entsprechend verpflichtete Berufsgesellschaften haben ab dem 15.12.2018 bei Abschlussprüfungen und Reviews die neuen Anforderungen zu Long Association of Personnel with Audit Clients (Long Association) im Code (Sections 290.148 ff. für Prüfungsleistungen) zu beachten. Im vollständig neu strukturierten Code, der zum 15.06.2019 in Kraft tritt, werden diese neuen Anforderungen in Section 540 enthalten sein. Für sonstige Prüfungsleistungen sind im Code in den Sections 291.137 ff. bzw. 940.1 ff. entsprechende Regelungen zu finden.

Weitere Informationen

Einen Überblick über die aktuellen Änderungen im IESBA Code of Ethics finden Sie auf der Internetseite der WPK.

(WPK vom 04.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank