31.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Rechnungslegung von Krankenhäusern

Beitrag mit Bild

Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss können vermieden werden, wenn die branchenspezifischen Unterschiede von Krankenhäusern berücksichtigt werden.

Der Krankenhausfachausschuss des IDW (KHFA) hat eine geänderte Fassung des IDW RS KHFA 1 erarbeitet.

Durch die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) unterliegen Krankenhäuser speziellen, vom HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Neufassung des IDW RS KHFA 1 enthält u.a. inhaltliche Anpassungen aufgrund von Neuregelungen im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Zudem wurden Hinweise zur Vereinbarung zum pauschalierten Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ergänzt.

(IDW vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


23.04.2024

Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die am 18.04.2024 veröffentlichte Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen betreffen.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


23.04.2024

In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Meldung

©Sondem/fotolia.com


22.04.2024

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook

Klagende müssen zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.

weiterlesen
Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank