23.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 11 zur Insolvenzreife ergänzt

Beitrag mit Bild

Die Insolvenzordnung sieht drei mögliche Insolvenzeröffnungsgründe vor: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liegt einer der Gründe vor, besteht Insolvenzreife.

Das IDW hat den IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) um weitere BGH-Urteile ergänzt.

Mit dem IDW Standard werden unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Insolvenzreife) aufgestellt. Im fortgeschrittenen Krisenstadium haben die gesetzlichen Vertreter eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen, um eine Aussage über das Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung zu treffen.

Neue BGH-Rechtsprechung

Das IDW hat nun den IDW S 11 zur Beurteilung der Insolvenzreife um weitere BGH-Urteile ergänzt. Dabei geht es insbesondere um weitere Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung. Die überarbeitete Fassung wurde am 22.08.2016 vom FAS beschlossen und am 24.11.2016 vom HFA billigend zur Kenntnis genommen.

(IDW vom 23.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank