Das IDW hat sich mit Anwendungsfragen zu IFRS 16 – vor allem für den deutschen Rechtsraum – auseinandergesetzt und drei neue Modulentwürfe der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) verfasst.
IFRS 16, der neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS, ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen, erstmals verpflichtend anzuwenden. Zu Anwendungsfragen hat das IDW nun drei Modulentwürfe herausgegeben.
Die drei neuen Modulentwürfe zu IFRS 16
- M1 „Bilanzierung von Erbbaurechtsverträgen nach deutschem Recht“,
- M2 „Bilanzierung von Vereinbarungen zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer“ und
- M3 „Bilanzierung von Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen“.
Die Kommentierungsfrist endet jeweils am 03.02.2020. Die Downloads der Entwürfe finden Sie auf der Website des IDW.
(IDW vom 27.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)