• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW PS 860 für die IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung

01.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 860 für die IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Digitalisierung wird in jedem Unternehmen immer wichtiger. Für IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung gab es aber bislang keinen Prüfungsstandard. Der IDW PS 860 wird das nun ändern.

Für die IT-Prüfung wurden in der Praxis bisher überwiegend der IDW PS 330 in Kombination mit dem IDW RS FAIT 1 in analoger Anwendung herangezogen, da kein eigener Prüfungsstandard für diese Zwecke bestand. Der IDW PS 860 schließt diese Lücke. Er steht im Einklang mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ und ermöglicht hinsichtlich der Beurteilungskriterien einen breiten Anwendungsbereich. Durch die Schaffung eines einheitlichen Regelungsrahmens trägt der IDW PS 860 zu einer einheitlich hohen Qualität dieser Prüfungen bei.

Der IDW Prüfungsstandard: IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW PS 860) wird in der IDW Life Heft 6/2018 veröffentlicht werden.

(IDW vom 30.05.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank