• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW PS 350 n.F. zur Prüfung des Lageberichts verabschiedet

26.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 350 n.F. zur Prüfung des Lageberichts verabschiedet

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss des IDW hat mit IDW PS 350 n.F. die Methodik zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und des überarbeiteten DRS 20 fortentwickelt.

Der Anwendungszeitpunkt wurde gegenüber der Entwurfsfassung um zwei Jahre verschoben: IDW PS 350 n.F. gilt für die Prüfung von Lageberichten für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2018 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2019 enden.

(IDW vom 25.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank