Die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ hat am 16.12.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der Kodex 2020 ist seit 20.03.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er löst den bis dahin geltenden Kodex i.d.F. vom 07.02.2017 ab.
Überarbeitung des IDW PS 345 wurde notwendig
Der neu gefasste Kodex machte eine Überarbeitung des Prüfungsstandards: „Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung“ erforderlich. Der verabschiedete IDW PS 345 n.F. umfasst im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen; vor allem waren die bisherigen Ausführungen zur Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung durch den Abschlussprüfer zu streichen.
Zudem hat man den bisherigen Anhang 1 („Übersicht über die Einzelregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex“) aktualisiert.
Weitere Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung
Darüber hinaus führt die Umsetzung neuer Empfehlungen des Kodex dazu, dass weitere Angaben in die Erklärung zur Unternehmensführung aufgenommen werden. Der Prüfungsstandard: „Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung“ n.F. enthält daher Ausführungen zum Umgang des Abschlussprüfers mit diesen ergänzenden Angaben. Im Vergleich zu dem Verlautbarungsentwurf ergaben sich keine materiellen Änderungen.
IDW PS 345n.F. (05.2021) wird in Heft 9/2021 der IDW Life veröffentlicht.