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18.12.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Prüfungsstandards zum neuen Bestätigungsvermerk finalisiert

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Die europarechtlichen und internationalen Neuregelungen zur Berichterstattung des Abschlussprüfers haben Auswirkungen auf die IDW Prüfungsstandards. Der Hauptfachausschuss des IDW hat die gesamte sog. IDW PS 400er-Reihe finalisiert.

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat die finale IDW PS 400er-Reihe verabschiedet. Diese Reihe umfasst

  • IDW PS 400 n.F. als Rahmenstandard zur Bildung eines Prüfungsurteils zum Abschluss und – sofern einschlägig – zum Lagebericht und zu sonstigen rechtlich vorgeschriebenen Prüfungsgegenständen sowie zur Erteilung eines Bestätigungsvermerks. IDW PS 400 n.F. wird flankiert durch drei weitere Kernstandards:
  • IDW PS 401 zur Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk
  • IDW PS 405, der bestimmt, ob und in welcher Form die Prüfungsurteile ggf. zu modifizieren (d.h. einzuschränken, zu versagen oder deren Nichtabgabe zu erklären) sind sowie
  • IDW PS 406 zu Hinweisen im Bestätigungsvermerk.

Alle Standards sehen eine verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre vor, die nach dem 15.12.2017 beginnen. Ausgenommen sind Rumpfgeschäftsjahre im Jahr 2018. Damit sind alle Standards verpflichtend anzuwenden für Abschlüsse ab dem 31.12.2018, also für die im Jahr 2019 erteilten Bestätigungsvermerke. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Aufgrund von Vorgaben in Artikel 10 der EU-Verordnung für die Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) gelten die Standards für die gesetzliche Prüfung von Abschlüssen von PIE bereits für Berichtszeiträume, die nach dem 16.06.2016 beginnen.

(IDW vom 15.12.2017)


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