Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen kam es innerhalb der Versicherungsbranche zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Standards. Mit dem Entwurf ED/2019/4 „Amendments to IFRS 17“ greift der IASB diese Fragen auf und stellt die Anpassungen von IFRS 17 zur Diskussion.
Das IASB will punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vornehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Dies wird vom IDW begrüßt. Bei einigen Änderungen sieht das IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.
Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes
Bezüglich der vom IASB nicht übernommen Forderungen der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sogenannten „annual cohorts“ bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten, regt das IDW an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.
Zeitnahes Endorsement des IFRS 17
Das IDW sieht zudem Verbesserungsbedarf bei den derzeitigen Vorgaben des IFRS 17 zur unterjährigen Berichterstattung, da die gegenwärtige Regelung dazu führen würde, dass das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.
Das IDW unterstützt ein möglichst zeitnahes Endorsement des IFRS 17, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, IFRS 17 für Berichtsperioden anzuwenden, die am 01.01.2022 beginnen.
(IDW vom 11.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)