Das Standard-Setting des IAASB in der jüngeren Vergangenheit dient insbesondere der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE). Die neuen Standardentwürfe stellen dagegen auf die Prüfung eines typisierten KMU ab.
IDW PS KMU 1 besonders wichtig
Bei der Frage nach der Anwendung der Standards kommt der Abgrenzung des Prüfungsgegenstands in IDW PS KMU 1 eine besondere Bedeutung zu. Sollte das zu prüfende Unternehmen in Teilen von dem typisierten Unternehmen abweichen, steht das einer Anwendung der Standards nicht per se entgegen. In diesen Fällen hat der Abschlussprüfer im konkreten Einzelfall zu entscheiden, welche ergänzenden Prüfungshandlungen erforderlich sind, um ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen. Eine Anwendung der IDW PS KMU ist indes dann nicht sachgerecht, wenn es sich um die Prüfung eines PIE handelt oder bei dem zu prüfenden Unternehmen eine erhöhte Komplexität vorzufinden ist.
Bei einer Prüfung nach den IDW PS KMU werden die Anforderungen der ISA nicht vollumfänglich berücksichtigt. Trotzdem ist es möglich, die Standards auch bei gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 317 ff. HGB anzuwenden. Der Abschlussprüfer ist damit in der Lage, ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abzugeben.
Anwendungszeitpunkt
Die Anwendung der Standards soll erstmals möglich sein für die Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.
Die Veröffentlichung der IDW EPS KMU steht – in Abhängigkeit von den internationalen Entwicklungen – einer künftigen Anwendung des im Juli 2021 vom IAASB als Entwurf veröffentlichten ISA for LCE – dann als ISA [DE] for LCE zur Berücksichtigung nationaler Besonderheiten – nicht entgegen. Die acht Standardentwürfe sind auf der Webseite des IDW abrufbar.
Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum 31.05.2022 abgegeben werden.