25.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW EPS 405 und IDW EPS 406 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

© Robert Kneschke/fotolia.com

IDW EPS 405 behandelt die Auswirkungen auf Form und Inhalt des Bestätigungsvermerks, wenn der Abschlussprüfer ein modifiziertes Prüfungsurteil abgibt. IDW EPS 406 beschäftigt sich mit den Anforderungen, wenn der Abschlussprüfer Hinweise in den Bestätigungsvermerk aufnimmt.

Die ersten beiden Standardentwürfe zum neuen Bestätigungsvermerk (IDW EPS 400 n.F. und IDW EPS 401) wurden Ende Dezember 2016 vom IDW. Der Hauptfachausschuss des IDW hat mit IDW EPS 405 und IDW EPS 406 nun die beiden noch ausstehenden Standardentwürfe der neuen IDW PS 400er-Reihe verabschiedet.

IDW EPS 405

IDW EPS 405 setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 705 „Modifications to the Opinion in the Independent Auditor’s Report“ unter Berücksichtigung der deutschen gesetzlichen Besonderheiten sowie der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 („EU-APrVO“) um.

IDW EPS 406

IDW EPS 406 setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 706 „Emphasis of Matter Paragraphs and Other Matter Paragraphs in the Independent Auditor’s Report“ unter Berücksichtigung der deutschen gesetzlichen Besonderheiten sowie der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 („EU-APrVO“) um.

Die Downloads finden Sie auf der Website des IDW.

(IDW vom 21.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank