29.03.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB zu den Angabevorschriften in den IFRS

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Der IASB hat den Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“ veröffentlicht. Ziel des Projekts ist es, die Art und Weise zu verbessern, wie der IASB Angaben in den IFRS entwickelt und formuliert.

Mit diesem Entwurf hat der IASB vorläufige Leitlinien vorgelegt, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS verwenden soll. Zudem hat der IASB diese Leitlinien auf die bestehenden Angabevorschriften in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewandt und schlägt Änderungen an den Angabevorschriften dieser IFRS vor.

Änderungen an IFRS 13 und IAS 19

Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf den Rückmeldungen zum vormaligen Diskussionspapier DP/2017/1 Disclosure Initiative – Principles of Disclosure. Eine wichtige Erkenntnis war dabei, dass die Art und Weise, wie spezifische Angabepflichten in den IFRS entwickelt und formuliert sind, einen Beitrag zur Disclosure-Problematik leistet. Insbesondere haben die Stakeholder kritisiert:

  • Einige IFRS enthalten keine oder nur sehr allgemeine Zielsetzungen für spezifische Anhangangaben. Dies erschwere es den Unternehmen, Ermessen anzuwenden und zu entscheiden, welche Informationen angegeben werden sollen.
  • Für einige Angabepflichten werden zu präskriptive Formulierungen verwendet (wie z.B. “shall disclose” und “at a minimum“). Dies könne den Eindruck erwecken, dass die entsprechenden Angaben stets gemacht werden müssen, unabhängig davon, ob die Informationen wesentlich sind.

Gezielte Überprüfung der Angabevorschriften

Als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Diskussionspapier beschloss der IASB, ein Projekt zur gezielten Überprüfung der Angabenvorschriften einzelner Standards durchzuführen. Ziel des Projekts ist es, die Art und Weise zu verbessern, wie der IASB Angaben in den IFRS entwickelt und formuliert, damit die Anwendung dieser Angabevorschriften den Abschlussadressaten nützlichere Informationen liefert. Mit dem nunmehr veröffentlichten Entwurf konsultiert der IASB die Vorschläge zu:

  • Leitlinien, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften verwenden soll und
  • Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 13 und IAS 19, die der IASB unter Anwendung dieser Leitlinien entwickelt hat.

Stellungnahmen sind möglich bis zum 21.10.2021.

(DRSC vom 25.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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