17.07.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB verabschiedet Änderungen an IAS 1

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Die Änderungen zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ wurden nun vom IASB verbschiedet.

Der IASB hat am 15.07.2020 Änderungen an IAS 1 veröffentlicht. Hierdurch wird der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2023, verschoben. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen an IAS 1 ist weiterhin gestattet.

Längerer Übergangszeitraum wegen Corona-Pandemie

Der IASB begründet die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts damit, dass den betroffenen Unternehmen – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – ein hinreichender Übergangszeitraum gewährt werden soll, um ggf. notwendige Anpassungen von Covenants-Klauseln in Kreditverträgen vornehmen zu können.

Gegenstand der Änderungen an IAS 1

Die Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig hatte der IASB im Januar 2020 veröffentlicht. Gegenstand der Änderung ist u.a. die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Hierbei sollen die Erwartungen und Absichten des Managements, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird oder eine vorzeitige Rückzahlung beabsichtigt ist, unberücksichtigt bleiben.

Sofern ein Recht zur Verlängerung einer oder mehrerer Bedingungen (z.B. Covenants) unterliegt, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem Abschlussstichtag) getestet/überprüft werden, so ist entscheidend, ob die Bedingungen am Abschlussstichtag eingehalten wurden.

Darüber hinaus sind Kreditbedingungen, die zu einer Erfüllung der Schuld in Eigenkapitalanteilen des Unternehmens führen können, bei der Klassifizierung zu berücksichtigen, es sei denn, es liegt ein separat zu bilanzierendes Eigenkapitalinstrument i.S. von IAS 32 vor.

(DRSC vom 15.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank