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06.01.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB: Standardentwurf ED/2019/7 veröffentlicht

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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen zu Darstellungs- und Ausweisfragen vorgeschlagen. Mit ED/2019/7 ‚General Presentation and Disclosures‘ sollen IAS 1 ersetzt und andere Standards im Zusammenhang mit Darstellungs- und Ausweisfragen (zum Beispiel IAS 7, IAS 8, IAS 34, IFRS 12) geändert werden.

Der Schwerpunkt der Vorschläge soll auf der transparenten Darstellung der finanziellen Leistungserbringung eines Unternehmens liegen. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen ist der insbesondere von Investoren geäußerte Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit und einheitlichen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem wurde kritisiert, dass Unternehmen oftmals unterschiedliche Leistungskennzahlen verwenden, ohne zu erläutern, wie diese Kennzahlen ermittelt wurden.

ED/2019/7: Neuer Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

Die vorgeschlagenen Änderungen enthalten folglich umfangreiche Anwendungsbeispiele wie Bilanzen, Eigenkapitalrechnung, Gewinn- und Verlustrechnungen (auch für den Immobilien-, Versicherungs- oder Bankensektor). Stellungnahmen werden bis zum 30.06.2020 erbeten. Der IASB hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bewusst offengelassen und wird diesen nach Erwägung der eingegangenen Stellungnahmen festlegen. Es ist davon auszugehen, dass ein endgültiger Standard etwa 18 bis 24 Monate nach der Verabschiedung in Kraft treten wird.

Die IASB-Vorschläge betreffen

  • die Einführung verbindlicher Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der Angabe zusätzlicher Zwischensummen
  • konkrete Vorgaben zur (Dis-)Aggregation von Abschlussposten im Abschluss
  • Leitlinien zur Angabe und Erläuterung unternehmerischer Leistungskennzahlen („management performance measures“) und außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen („unusual income and expenses“) im Anhang sowie
  • Verbesserungen der Kapitalflussrechnung durch die Aufhebung von Wahlrechten bezüglich der Klassifikation bestimmter Zahlungsströme.

(WPK vom 06.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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