• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

01.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat geringfügige Änderungen zu IAS 19 (Plan Amendment, Curtailment or Settlement – Amendments to IAS 19) veröffentlicht. Die Änderungen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Im Falle einer Änderung eines Pensionsplans – sei es eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – hat das Unternehmen auch bislang schon seine Nettoschuld oder seinen Vermögenswert aus leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 neu bewertet.

Das hat sich geändert

Die nun vorgenommenen Änderungen erfordern, wie ein Unternehmen bei einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans den laufenden Dienstzeitaufwand und den Nettozinsertrag für den Rest der Berichtsperiode nach der Planänderung zu bestimmen hat. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Zeit nach der Änderung des Plans zu ermitteln sind. Durch die Verwendung aktualisierter Annahmen wird erwartet, dass die Änderungen den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefern.

(WPK vom 27.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank