Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den ersten vollständigen Entwurf der unverbindlichen Leitlinien zur Anwendung des ISAE 3000 bei erweiterter externer Berichterstattung (Extended External Reporting – EER) veröffentlicht.
Zum Entwurf des ersten Teils der Leitlinien (Phase 1) hatte die WPK bereits im Sommer 2019 eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßte die WPK die Überlegungen des IAASB grundsätzlich, da die Leitlinien eine Hilfestellung für den Berufsstand bei der Anwendung des ISAE 3000 darstellen, der gegenwärtig der einzige Standard für die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen ist.
Umfangreichen Anpassungen in EER
Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die bereits in Phase 1 sehr umfangreichen Leitlinien nicht zu einer weiteren Erhörung der Komplexität bei der Anwendung des ISAE 3000 führen dürften und dass zahlreiche Ausführungen möglicherweise als zusätzliche Anforderungen wahrgenommenen werden könnten. Ähnliche Kritikpunkte äußern auch zahlreiche weitere Teilnehmer. Dies hat das IAASB zu umfangreichen Anpassungen veranlasst. Dazu zählen beispielsweise die
- sprachliche Überarbeitung und verbesserte graphische Aufarbeitung,
- Verbreiterung des Anwendungsspektrums,
- Verschiebung von Hintergrundinformationen (nun in Supplement A),
- Beschränkung auf kürzere Beispiele in den Leitlinien; längere und zusätzliche Beispiele sind nun in Supplement B verortet und
- Einführung von Verweisen auf bestehende Anforderungen im Standard, anstatt diese Anforderungen in den Leitlinien zu wiederholen.
Zum Hintergrund
ISAE 3000 ist ein prinzipienbasierter Standard, der bei einer Vielzahl von Prüfungsleistungen außerhalb der Abschlussprüfung angewandt werden kann (zum Beispiel CSR-Reporting, Nachhaltigkeitsberichte, Prüfung des IKS außerhalb der Abschlussprüfung). Mit den nun zu entwickelnden Leitlinien soll die Anwendung des ISAE 3000 praktikabler gemacht werden, indem die besonderen Herausforderungen, die sich aus derartigen Prüfungsleistungen ergeben, adressiert werden.
Stellungnahme abgeben!
Stellungnahmen können gegenüber dem IAASB bis zum 13.07.2020 abgegeben werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite des IAASB erhältlich.
(WPK vom 18.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)