05.08.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Homeoffice: Erwartete Nutzung steigt weiter

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatten viele Unternehmen in Deutschland mit einer auf lange Sicht anhaltenden Ausweitung ihrer Homeoffice-Angebote gerechnet. Eine Unternehmensbefragung des ZEW Mannheim im Juni 2021 bestätigt, dass diese anfänglichen Prognosen nicht überschätzt waren.

Beitrag mit Bild

©Andriy Popov/123rf.com

Vielmehr hat mittlerweile ein Teil der Unternehmen die eigenen Erwartungen bezüglich der Homeoffice-Nutzung nach der Pandemie sogar nach oben korrigiert. Vor der Corona-Pandemie hatte etwa die Hälfte der Unternehmen in der Informationswirtschaft einem Teil der Beschäftigten ermöglicht, mindestens einmal wöchentlich im Homeoffice zu arbeiten. Im Juni 2020 planten aufgrund der bisherigen Pandemie-Erfahrung bereits 64 % der Unternehmen Homeoffice auch in der Zeit nach Corona einzusetzen. Ein Jahr später ist dieser Wert nun sogar auf 74 % gestiegen.

Corona-Pandemie brachte Schub fürs Homeoffice

„Dabei ist nicht nur der Anteil an Unternehmen mit langfristigen Homeoffice-Plänen gewachsen, sondern auch der Anteil an Beschäftigten, die solche Angebote in der Zeit nach Corona voraussichtlich in Anspruch nehmen werden“, sagt Dr. Daniel Erdsiek, Wissenschaftler im Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“ am ZEW Mannheim. „So geht derzeit etwa jedes zweite Unternehmen in der Informationswirtschaft davon aus, dass langfristig mehr als 20 % der Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich im Homeoffice arbeiten werden.“ Im Juni 2020 rechnete dagegen nur jedes dritte Unternehmen mit einer solch intensiven Homeoffice-Nutzung nach der Pandemie.

Neben den langfristigen Erwartungen ist auch die aktuelle Nutzung von Homeoffice im Vergleich zum Juni 2020 gestiegen. In der Informationswirtschaft arbeitet nun in 63 % der Unternehmen mehr als ein Fünftel der Beschäftigten regelmäßig im Homeoffice. Im Verarbeitenden Gewerbe beläuft sich dieser Anteil auf etwa 24 % der Unternehmen.

Unternehmen rüsten Mitarbeiter mit mobilen Endgeräten aus

Für die Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice haben sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in technische Ausstattung und Infrastruktur investiert. Die Mehrheit der Unternehmen in der Informationswirtschaft (82 %) und im Verarbeitenden Gewerbe (70 %) hatte zwar bereits vor der Pandemie einen Teil ihrer Beschäftigten mit mobilen Endgeräten ausgestattet, im Verlauf der Corona-Pandemie haben die Unternehmen diesen Anteil allerdings deutlich ausgeweitet.

Insgesamt jedes dritte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes vierte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat zusätzliche Endgeräte bereitgestellt. Mit einem Anteil von etwa 60 % haben insbesondere größere Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten die Ausstattung mit mobilen Endgeräten aufgestockt. Dabei wurde in der Informationswirtschaft allerdings ein deutlich höherer Anteil an Beschäftigten zusätzlich ausgestattet als im Verarbeitenden Gewerbe. So hat etwa jedes vierte Unternehmen in der Informationswirtschaft mehr als 20 % der Beschäftigten im Zuge der Corona-Pandemie zusätzlich mit digitalen Endgeräten ausgestattet, während dies nur auf rund jedes zehnte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe zutrifft.


ZEW vom 04.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank