• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hohe Barzahlung: Zahlungsempfänger muss benannt werden

31.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Hohe Barzahlung: Zahlungsempfänger muss benannt werden

Beitrag mit Bild

Betriebsausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen (§ 160 AO).

In einem aktuellen Streitfall vor dem Finanzgericht Hamburg stritten die Beteiligten darüber, ob der Kläger Absetzungen für Abnutzungen (AfA) geltend machen oder ob der Betriebsausgabenabzug an § 160 Abgabenordnung (AO) versagt werden durfte.

Der Kläger betrieb ein Restaurant, in welchem er umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen ließ. Insgesamt zahlte er hierfür 48.000 Euro netto in bar. Im Rahmen seiner Steuererklärungen machte er AfA für diese Renovierung geltend, welche das Finanzamt versagte.

Kein Erfolg vor dem FG

Ein Verlangen der Finanzbehörde gemäß § 160 AO nach Benennung des Empfängers einer Zahlung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Vermutung naheliegt, dass der Empfänger den Bezug zu Unrecht nicht versteuert oder berechtigte Zweifel – z.B. wegen unüblicher Modalitäten – bestehen, dass der angebliche Rechnungssteller der tatsächliche Zahlungsempfänger ist, stellte das FG Hamburg mit Urteil vom 12.05.2016 (Az. 6 K 249/15) klar.

Hohe Barzahlungen sind unüblich

Unüblich ist eine Geschäftsabwicklung insbesondere dann, wenn trotz der Angabe einer Kontonummer auf den Rechnungen hohe Barzahlungen an Personen geleistet werden, deren Identität der Steuerpflichtige vor der Übergabe der Gelder nicht überprüft hat und es keine schriftlichen Vertragsunterlagen gibt, so dass eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unmöglich ist. Steht fest, dass der Steuerpflichtige selbst nur einen sehr niedrigen persönlichen Steuersatz hat, ist der Betriebsausgabenabzug regelmäßig in voller Höhe zu versagen, so das FG.

(FG Hamburg, NL vom 10.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank