25.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft

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Der Betrieb

Für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft gilt ab dem 1. Oktober bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Außerdem steigt er ab Januar 2016 auf 9,10 Euro. Das Kabinett hat die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gebilligt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.

In der Abfallwirtschaft gilt seit dem 19.05.2015 ein neuer Mindestlohntarifvertrag. Er bezieht auch die Straßenreinigungs- und Winterdienste ein. In der Branche sind rund 180.000 Arbeitnehmer tätig. Die Tarifparteien haben beantragt, die vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber der Branche zum siebten Mal in Folge für allgemeinverbindlich zu erklären.

Mindestlöhne über der gesetzlichen Untergrenze

Der erhöhte, bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt

  • ab dem 1.Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015: 8,94 Euro brutto pro Zeitstunde,
  • ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2017: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde.

Damit liegt er über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Mindestlöhne gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Die sechste Mindestlohnverordnung für die Branche war am 30.06.2015 ausgelaufen. Die siebte Folgeverordnung des Bundesarbeitsministeriums wird nun in der kommenden Woche, am 01.10.2015, in Kraft treten.

(Bundesregierung / Viola C. Didier) 


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