Die Unwetter in den letzten Tagen haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz und in Teilen von Nordrhein-Westfalen zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich, wie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen mitteilte.
Hilfsmaßnahmen im steuerlichen Bereich
„Wir lassen die von der Katastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dieser Ausnahmesituation nicht alleine. Bei vielen Steuerpflichtigen wird die Beseitigung der Schäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher gelten ab sofort Hilfsmaßnahmen auch im steuerlichen Bereich, um unbillige Härten zu vermeiden und den Geschädigten entgegenzukommen. Die Finanzämter werden einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne der Steuerpflichtigen treffen. So können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Dadurch werde gewährleistet, dass die besonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden.
Erleichterter Nachweis für Zuwendungen
Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen, so genügt u. a. als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31.10.2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.
Hochwasserschäden: Katastrophenerlasse der Länder
Den Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz und weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier. Den Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen Nordrhein-Westfalen und weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier.
Für Rückfragen steht das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt zur Verfügung.