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30.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Herausforderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

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Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat einen Diskussionsentwurf zur Abgrenzung zwischen der strafbefreienden Selbstanzeige und einer einfachen Anzeige- und Berichtspflicht vorgelegt. Durch die Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige kommt der Abgrenzung nun eine erhöhte Bedeutung zu.

Hintergrund des Entwurfs ist die in zwei Etappen vorgenommene Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige. Durch die zunehmende Diskussion über strafrechtlich relevante Fallgestaltungen im Steuerrecht kam es vermehrt zu Unsicherheiten auch bei „normalen Sachverhalten“. Das BMF hat die zunehmende Kriminalisierung im Bereich der Unternehmen als Problem erkannt und versucht nun mit dem vorliegenden Entwurf, die Anwendung des Strafrechts auf die tatsächlich strafrechtlich relevanten Fälle zu beschränken. Dies erfolgt durch eine klarere Abgrenzung zwischen § 153 AO und §§ 370 ff. AO sowie durch Aufnahme von Beispielen, die unproblematische Standardfälle repräsentieren sollen.

Helfen betriebliche Kontrollsysteme?

Für Unternehmen ergeben sich besondere Herausforderungen, insbesondere bei der Frage der Vorsätzlichkeit. Die Vorsatzvermutung kann durch die Einführung betrieblicher Kontrollsysteme bzw. sog. tax compliance-Systeme entkräftet werden. Dennoch zeigt die gegenwärtige Diskussion die Tragweite der grundlegenden Entscheidung, abseits der täglichen Prüfungspraxis die strafbefreiende Selbstanzeige mit dem Fokus auf prominente Einzelfälle bzw. Privatpersonen zu verschärfen.

Der aktuelle Fachbeitrag „Abgrenzung zwischen einfacher Berichtigung und strafbefreiender Selbstanzeige“ von RA Georg Geberth und RA Berthold Welling zeigt anschaulich und praxisnah, welche Schwierigkeiten die Selbstanzeige bereitet und wie man diesen begegnen kann.

Den Beitrag finden Sie in DER BETRIEB Heft Nr. 31, S. 1742 ff. oder online unter Dokumentennummer DB0943954.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


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