Am 11.12.2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie und damit einer möglichen ESEF-Verschiebung zugestimmt. Die Änderung ermöglicht den Mitgliedstaaten, die Anwendung der Anforderungen des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben.
Bei der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie wurde auch die Pflicht zur Jahresfinanzberichterstattung in einem in Europa einheitlichen elektronischen Format (ESEF) geschaffen. Nun haben EU-Parlament und Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt. Sofern Mitgliedstaaten die ESEF-Anwendung um ein Jahr verschieben möchten, müssen sie die ESEF-Verschiebung der EU-Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen. Ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht auch in Deutschland umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.
ESEF-Verschiebung in Deutschland wäre zu begrüßen
Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die WPK begrüßt dieses Mitgliedstaatenwahlrecht ausdrücklich. Eine Verschiebung könnte den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit eingeräumen, um die erforderlichen organisatorischen und technischen Anpassungen vorzunehmen und zu testen.
Die Nachricht Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the ‘EU Recovery Prospectus‘ ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.
(WPK vom 14.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)