• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen: EU will Kosten senken

29.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen: EU will Kosten senken

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Kosten grenzüberschreitender Zahlungen in Euro in der gesamten EU zu senken. Das bedeutet das Ende der hohen Kosten für EU-interne grenzüberschreitende Transaktionen in Euro.

Seit der Einführung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen im Jahr 2001 gelten für die Verbraucher und Unternehmen im Euroraum bereits sehr niedrige Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen. Mit dem Vorschlag vom 28.03.2018 soll dieser Vorteil auf Menschen und Unternehmen in Ländern ausgedehnt werden, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Dadurch können die Verbraucher und die Unternehmen die Vorteile des Binnenmarkts voll ausschöpfen, wenn sie Geld ins Ausland überweisen oder im Ausland bezahlen oder Bargeld abheben.

Grenzüberschreitende Geldtransfers zum fairen Preis

Für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro innerhalb der EU wird nun auch außerhalb des Euroraums derselbe Preis (d. h. ein geringes oder kein Entgelt) erhoben wie für inländische Zahlungen in der lokalen amtlichen Währung. Dadurch werden die Entgelte auf wenige Euro oder gar Cent gesenkt. So wird dann beispielsweise für eine grenzüberschreitende Überweisung in Euro (EUR) aus Bulgarien derselbe Betrag erhoben wir für eine Überweisung in der Landeswährung Lew (BGN) innerhalb Bulgariens. Dies ist eine erhebliche Neuerung, da die Entgelte für eine einfache Überweisung in einigen Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets astronomische Höhen erreichen können (bis zu 24 EUR für einen Transfer von 10 EUR). Die heute berechneten hohen Entgelte sind ein Hemmnis für den Binnenmarkt, da sie Barrieren für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Haushalten (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Währungsgebiet) und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, errichten. Dadurch entsteht eine tiefe Kluft zwischen den Menschen im Euroraum, die von der gemeinsamen Währung profitieren, und den Menschen außerhalb des Euroraums, für die Transaktionen nur innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes preiswert sind.

Mehr Transparenz bei Währungsumrechnungsdiensten

Außerdem schlägt die Kommission vor, die Transparenz und den Wettbewerb von Währungsumrechnungsdiensten zu verbessern, wenn Verbraucher Waren oder Dienstleistungen in einer anderen Währung als ihrer Heimatwährung erwerben. Derzeit wissen die Verbraucher in der Regel nicht, wie viel eine Transaktion kostet, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist. Der Vorschlag sieht daher vor, dass die Verbraucher umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine solche Zahlung tätigen (z. B. mit ihrer Bankkarte im Ausland, sei es eine Bargeldabhebung an einem Geldautomaten oder eine Zahlung mit Bankkarte in einem Geschäft, oder online). So können sie die Kosten der verschiedenen Möglichkeiten der Währungsumrechnung vergleichen und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird beauftragt, die notwendigen technischen Regulierungsstandards zu erarbeiten, um für mehr Transparenz zu sorgen.

(EU-Kommission, PM vom 28.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank