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13.10.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Greenwashing: BaFin hält an Prüfungsvorgaben fest

Die BaFin hält an den bestehenden Prüfungsvorgaben zur EU-Offenlegungsverordnung fest. Die Regelungen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor bleiben damit auf absehbare Zeit unverändert mit Blick auf das Risiko von Greenwashing. Das IDW unterstützt diesen Kurs und verweist auf seine bisherigen Praxishinweise.

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Die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie-Verordnung regeln nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

BaFin bestätigt Prüfungsstandards

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die BaFin mit Schreiben vom 30.06.2021, 09.06.2022, 07.07.2023 sowie 13.08.2024 wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung dieser Anforderungen mitgeteilt. Unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Hinweise hatte das IDW im Oktober 2023 den IDW Praxishinweis 1/2023 n.F. veröffentlicht.

In dem aktuellen Schreiben an das IDW hat die BaFin nun mitgeteilt, dass die in dem letzten Schreiben der BaFin vom 13.08.2024 genannten aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch bis auf Weiteres zu beachten sind. Das Schreiben finden Sie hier.

IDW begrüßt klare Linie der BaFin

Das IDW begrüßt, dass an dem gegenwärtigen Prüfungsvorgehen, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung des SFDR-Reviews, bis auf Weiteres festgehalten wird und hatte sich hierzu auch in seiner Stellungnahme zur Änderung der Prüfungsberichteverordnung für Versicherungsunternehmen (PrüfV) (Seite 5 f.) entsprechend geäußert.


IDW vom 10.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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