• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerbesteuereinnahmen 2022 auf neuem Höchststand

25.08.2023

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuereinnahmen 2022 auf neuem Höchststand

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2022 rund 70,2 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 9,1 Milliarden Euro beziehungsweise 14,9 % gegenüber dem Vorjahr, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Beitrag mit Bild

© DOC RABE Media/fotolia.com

Auch im Jahr 2022 wurde mit rund 70,2 Milliarden Euro ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 hatten die Gewerbesteuereinnahmen bereits 2021 einen neuen Höchststand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 erreicht. Die höchsten Anstiege gegenüber dem Vorjahr bei den Flächenländern verzeichneten Sachsen-Anhalt mit 34,8 % und Rheinland-Pfalz mit 26,7 %. Bei den Stadtstaaten hatte Hamburg mit 23,6 % das stärkste Plus. Dagegen hat Brandenburg mit einem Minus von 3,8 % als einziges Bundesland einen Rückgang zum Vorjahr zu verbuchen.

Grundsteuereinnahmen leicht im Plus

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der land- und fortwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen 2022 insgesamt 0,4 Milliarden Euro. Dies war gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 0,3 %. Aus der Grundsteuer B, die auf Grundstücke erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2022 insgesamt 14,9 Milliarden Euro ein und damit 2,0 % mehr als 2021.

Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2022 Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) von rund 85,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2021 ist dies ein Anstieg um 9,4 Milliarden Euro beziehungsweise 12,4 %.

Durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz leicht erhöht

Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grund­steuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 403 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 350 %. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2021 ebenfalls bundesweit um 5 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2022 bei 486 %.


Destatis vom 21.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht