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08.09.2026

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Die Bundesregierung plant umfangreiche Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Neben einer Erhöhung mehrerer Alkoholsteuern um 20% sollen 2,7 Mrd. € aus Emissionsversteigerungen künftig dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zufließen.

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Die Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20% erhöhen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (21/7860) vor. Mit dem Gesetzentwurf würden umfangreiche Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts umgesetzt, schreibt die Regierung. Durch die Maßnahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im kommenden Jahr 380 Mio0. € Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt entstehen und 2028 455 Mio. €. Von 2027 bis 2031 sollen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf rund 2,2 Mrd. € summieren.

2,7 Milliarden Euro aus dem KTF

Zu den weiteren Maßnahmen in dem Gesetzentwurf gehören Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz. Dadurch werden im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen i.H.v. 2,7 Mrd. € nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern direkt dem Bundeshaushalt zugeführt. Infolge einer umfassenden Kürzung von Finanzhilfen im KTF werde dessen finanzielle Situation verbessert. Daraus ergebe sich Spielraum für eine notwendige Entlastung auch des Bundeshaushalts, sodass ein Teil der Einnahmen im Bundeshaushalt veranschlagt werden könne, heißt es in dem Entwurf.

Weitere Einsparungen bei Sozialleistungen und Rentenzuschüssen

Außerdem soll durch eine Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes später mit der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite begonnen werden. Statt zum 01.01.2031 soll die Tilgung jetzt zum 01.01.2033 beginnen. Die Rückführung der Schulden soll „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ erfolgen.

Der zum 01.07.2022 eingeführte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag war als zusätzliche Leistung zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien bis zu der damals noch vorgesehenen Einführung einer Kindergrundsicherung eingeführt worden. „Weil es dazu nicht gekommen ist, wird dieser Sofortzuschlag nun wieder abgeschafft“, schreibt die Bundesregierung. Erwartet werden Einsparungen i.H.v. 450 Mio. €, denen allerdings Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld gegenüberstehen. Außerdem soll der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung im Jahr 2027 um 1 Mrd. € gekürzt werden. Einschließlich früherer Maßnahmen ergibt sich ein Minderungsbetrag i.H.v. insgesamt 2,2 Mrd. € im nächsten Jahr bei der Rentenversicherung.


Dt. Bundestag vom 08.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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