01.09.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Gesamtbetriebsratssitzung trotz Corona

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass Präsenzsitzungen eines Gesamtbetriebsrats zulässig sind, obwohl der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie ein Verbot ausgesprochen hatte.

Der Arbeitgeber, ein Unternehmen, das Rehabilitationskliniken betreibt, hat gegenüber dem bei ihm gebildeten Gesamtbetriebsrat Präsenzsitzungen verboten und diesen auf die Durchführung der Sitzungen als Video- bzw. Telefonkonferenz verwiesen. Zur Begründung hat der Arbeitgeber auf Risiken durch das überregionale Zusammentreffen der Betriebsräte aufgrund der Covid-19-Pandemie verwiesen. Diese seien im Hinblick auf die Gefahr einer Verbreitung der Erkrankung in den Kliniken nicht hinnehmbar.

Präsenzsitzung wurde durchgeführt

Der Gesamtbetriebsrat hat sich gegen die Untersagung gewandt und an der geplanten Durchführung der Sitzung des Gesamtbetriebsrats als Präsenzveranstaltung festgehalten. Die am Veranstaltungsort geltenden gesetzlichen Maßgaben zum Infektionsschutz würden eingehalten.

Durchführung der Gesamtbetriebsratssitzung zulässig

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat durch Beschluss vom 24.08.2020 (12 TaBVGa 1015/20) entschieden, das der Arbeitgeber die geplante Präsenzsitzung hinzunehmen hat. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz entscheide der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats über die Einberufung der Sitzung und damit den Sitzungsort. Zudem könne der Gesamtbetriebsrat für die konkret anstehende Sitzung nicht auf eine nach § 129 BetrVG mögliche Sitzung in Form einer Video- oder Telefonkonferenz verwiesen werden, weil geheim durchzuführende Wahlen anstünden, was im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz nicht möglich sei.

Nach der am Veranstaltungsort derzeit geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sei die Durchführung der Gesamtbetriebsratssitzung zulässig. Die trotz zu erwartender Beachtung der Verhaltensvorgaben verbleibende Risikosteigerung berechtige den Arbeitgeber nicht zur Untersagung der Sitzung als Präsenzveranstaltung.

Jeder Einzelfall ist derzeit abzuwägen

Ob hier für zukünftige Sitzungen, insbesondere solche ohne anstehende Wahlen und abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, etwas anderes gelten könne, hat das Landesarbeitsgericht offengelassen. Es müsse stets im Einzelfall abgewogen werden. Deshalb wurde ein Antrag des Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen, der auf eine generelle Erlaubnis von Präsenzsitzungen zielte.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 25.08.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)