03.11.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Genossenschafts-Leitlinien veröffentlicht

Das Bundeskartellamt hat Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Die Genossenschafts-Leitlinien erläutern anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Kartellverbots und stellen die möglichen Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit dar.

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„Genossenschaften ermöglichen es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Sie spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle und führen häufig auch zu einer Belebung des Wettbewerbs“, betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Die besondere Organisationsform im genossenschaftlichen Verbund führt aber auch zu kartellrechtlichen Fragestellungen. Mit diesen Leitlinien wollen wir vor allem kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben, um besser einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen zulässiger Kooperation einerseits und kartellrechtlich verbotenem Verhalten andererseits verläuft.“

Das bieten die Genossenschafts-Leitlinien

Die Genossenschafts-Leitlinien beinhalten Praxisbeispiele, auch zu Hintergrund, Zweck und Reichweite des Kartellverbots. Sie nehmen Bezug auf relevante Entscheidungen des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission. Außerdem enthalten die Leitlinien auch Orientierungshilfen bezüglich neuer digitaler Vertriebs- und Kooperationsformen.

Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

Zum Hintergrund

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit genossenschaftlich organisierten Unternehmen und mit Blick auf den Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Online-Handels sah der Koalitionsvertrag 2018 den Erlass der nun vorgelegten Leitlinien vor. Der aktuellen Veröffentlichung ging eine öffentliche Konsultation eines ersten Entwurfs der Leitlinien voraus. Die zahlreichen Stellungnahmen von unterschiedlichen Marktteilnehmern und interessierten Kreisen hat das Bundeskartellamt ausgewertet und berücksichtigt.


Bundeskartellamt vom 02.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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