• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

29.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

Beitrag mit Bild

©DOCRABE Media/fotolia.com

Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Seit dem 01.08.2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.

Typische Berufskrankheiten sind etwa Hepatitis bei Krankenschwestern oder Meniskusschäden bei Profifußballern. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher. Betroffene können ihre Ansprüche nun bei fünf weiteren neu anerkannten Berufskrankheiten leichter durchsetzen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

– Leukämie durch 1,3-Butadien

– Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

– Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern

– Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest

– Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Betroffen sind sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe treten gerade bei Beschäftigten in der Aluminium- und Gießereiindustrie auf, aber auch in anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Hochofenarbeiter. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionelle Musiker wie etwa Orchestermusiker oder Musiklehrer. An Eierstockkrebs erkranken insbesondere Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Das waren vor allem Betriebe in der Asbesttextilindustrie, etwa Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder andere Betriebe, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

(DAV, PM vom 24.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank