• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Frühstück? BFH zu den Anforderungen des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs

19.09.2019

Meldung, Steuerrecht

Frühstück? BFH zu den Anforderungen des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs

Beitrag mit Bild

©MovingMoment/fotolia.com

Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem aktuellen Urteil klargestellt hat.

Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei.

BFH spricht klare Worte

Dem folgte der BFH im Urteil vom 03.07.2019 (VI R 36/17) nicht. Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Speisen und Getränken durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer kann zu Arbeitslohn führen. Arbeitslohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeit reicht. Dies kann ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen sein. Davon abzugrenzen sind nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Diese dienen lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen. Ihnen kommt daher keine Entlohnungsfunktion zu.

Frühstück im Streitfall als nicht steuerbare Aufmerksamkeit

Im vorliegenden Fall handele es sich bei den unentgeltlich zugewandten Lebensmitteln nicht um Arbeitslohn in Form kostenloser Mahlzeiten. Es sind nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Unbelegte Brötchen seien auch in Kombination mit einem Heißgetränk kein Frühstück i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Selbst für ein einfaches Frühstücks müsse jedenfalls noch ein Aufstrich oder ein Belag hinzutreten. Die Überlassung der Backwaren nebst Heißgetränken habe daher lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen gedient.

(BFH, PM vom 19.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


10.09.2025

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Das EuG bestärkt die EU-Kommission in der Klimapolitik und bestätigt die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Übergangstechnologien.

weiterlesen
EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Meldung

©Butch/fotolia.com


10.09.2025

Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Die Sozialversicherungsrechengrößen steigen ab 2026 spürbar an und betreffen Millionen Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen.

weiterlesen
Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


09.09.2025

BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Mit Urteil vom 15.07.2025 (IX R 13/24) hat der BFH erstmals bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

weiterlesen
BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank