• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fortschritte bei Digitalisierung des Finanz- und Rechnungswesens

04.09.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Fortschritte bei Digitalisierung des Finanz- und Rechnungswesens

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Deutsche Unternehmen machen bei der Digitalisierung ihres Finanz- und Rechnungswesens deutliche Fortschritte. Dies ist eines der Kernergebnisse der Studie „Digitalisierung im Finanz- und Rechnungswesen 2019 – und was sie für die Abschlussprüfung bedeutet“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC).

PwC hat 100 groß- und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen befragt (Hier finden Sie die aktuelle Studie). 29 % der befragten Unternehmen halten den Technologieeinsatz in ihrem Finanz- und Rechnungswesen für „progressiv“ oder „sehr progressiv“. Das sind deutlich mehr als in der Vorgängerstudie von Ende 2017. Dort hatten sich nur 21 % der Befragten so geäußert. Demgegenüber bezeichnen 26 % ihren Technologieeinsatz als „konservativ“.

Dementsprechend planen Unternehmen mittlerweile viel häufiger, neue Technologien in ihrem Finanz- und Rechnungswesen einzusetzen. Dabei nannten sie als konkrete Anwendungen vor allem die Belegerkennung (83 % gegenüber 22 % Ende 2017), den direkten Datenaustausch bzw. die direkte Datenverarbeitung (74 % statt 20 %) sowie den Zahlungsverkehr (70 % gegenüber 19 %).

KI-Einsatz beim Auslesen von Rechnungen fast verdoppelt

Zu den neuen Technologien, die Unternehmen besonders in den Blick nehmen, gehören Data Analytics, Cloud-Lösungen, Robotics und Künstliche Intelligenz (KI). KI-Anwendungen spielen für die Mehrheit der befragten Unternehmen zwar noch keine große Rolle – 56 % von ihnen setzen KI noch nicht ein, und gerade einmal jedes fünfte Unternehmen nutzt die Technologie bereits. Aber: Die Unternehmen, die KI bereits einsetzen, tun dies inzwischen deutlicher intensiver als Ende 2017.

Während damals erst 39 % der Befragten KI für das automatisierte Auslesen von Rechnungen und Belegen nutzten, sind es inzwischen mit 74 % fast doppelt so viele. Auch beim Monitoring von Buchungsstoffen ist die KI-Nutzung deutlich gestiegen (53 % gegenüber 10 % Ende 2017), ebenso bei der Konsistenzprüfung von Unterlagen (32 % statt 10 %). Immer häufiger nutzen Unternehmen die Technologie auch für vorausschauende analytische Feststellungen (21 % gegenüber 0 %).

Fehler bei der Abschlussprüfung müssen ausgeschlossen sein

Entscheidend bleibt für die befragten Unternehmen, dass die von KI-Anwendungen gelieferten Ergebnisse exakt nachvollziehbar sind – 72 % hielten dies für „wichtig“ oder „sehr wichtig“. „Das Vertrauen in KI und ihr Potenzial hat insgesamt zugenommen“, sagt der studienverantwortliche Autor und PwC-Experte Prof. Dr. Rüdiger Loitz. „Ebenso wie beim autonomen Fahren müssen auch in der Abschlussprüfung Fehler ausgeschlossen sein, damit das KI-System zum Beispiel keine falschen Buchungsentscheidungen trifft.“

(pwc, PM vom 22.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht