27.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Fortschritt bei Reform des EU-Bankensektors

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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben zu einigen Elementen der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) eine Übereinkunft gefunden.

Die EU hat im Zuge der Finanzkrise eine ehrgeizige Reform des Finanzregulierungssystems in Angriff genommen, um für Finanzstabilität zu sorgen und das Vertrauen in den Markt wiederherzustellen. Von besser integrierten Finanzmärkten und einem stabileren Finanzsystem profitieren sowohl die Bürger als auch die Unternehmen. Am 11.10.2017 hatte die Kommission Pläne vorgelegt, um die Bankenunion durch Ergänzung der noch fehlenden Elemente bis Ende 2018 zu komplettieren.

Verringerung der Risiken im Bankensektor

Bereits im Bericht der fünf Präsidenten aus dem Jahr 2015 und im Reflexionspapier über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde die Vollendung der Bankenunion angemahnt. Aufbauend auf den bereits erzielten erheblichen Fortschritten veröffentlichte die Kommission im Oktober einen Fahrplan, der aufzeigt, wie eine Einigung über alle noch ausstehenden Elemente der Bankenunion auf der Grundlage der bestehenden Zusagen des Rates verwirklicht werden kann, den die Bankenunion kann nur dann voll zum Tragen kommen und alle erforderlichen Instrumente zur Bewältigung künftiger Krisen bereitstellen, wenn alle Teile vollständig eingeführt wurden.

(EU-Kommission, EU Aktuell vom 26.10.2017 / Viola C. Didier)


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