• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2017

14.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2017

Beitrag mit Bild

Insgesamt leistet der ERP-Wirtschaftsplan 2017 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) beschlossen. Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland.

Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. 2017 sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 6,8 Mrd. Euro zu ermöglichen.

Schwerpunkte der ERP-Finanzierungshilfen in 2017 sind:

  • Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen,
  • Innovationsförderung,
  • Exportfinanzierungen,
  • Förderung von Beteiligungskapital,
  • Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen.

Darüber hinaus wird im Wirtschaftsplan 2017 Vorsorge getroffen, damit sich das ERP-Sondervermögen bei Bedarf an Projekten im Zusammenhang mit der Energiewende beteiligen kann. Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten nach wie vor besondere Fördervorteile (z. B. höhere Zinsverbilligungen, längere Laufzeiten und höhere Mitfinanzierungsanteile).

(BMWi vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank