17.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Flugblätter verteilt – Kündigung

Beitrag mit Bild

Die Kündigung wegen des Verteilens von Flugblättern ist rechtswidrig.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern an einen einzigen Betriebsangehörigen keine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Vor dem Betriebstor eines Paketzustellungsunternehmens wurden Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. „das Unternehmen behandelt uns wie Sklaven“ etc. Das Unternehmen warf dem Teamleiter vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ausgesprochene Kündigung an einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung gescheitert war, kündigte man sein Arbeitsverhältnis erneut ordentlich. Gegen diese Kündigung wehrte sich der Teamleiter. Er sei am Tag der Mahnwache wie mit seiner Ehefrau verabredet zu Hause bei seinen Kindern geblieben und rügt erneut die Betriebsratsanhörung.

Erfolg vor Gericht

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat der Inhalt des Flugblatts zwar beleidigenden und rufschädigenden Charakter (Urteil vom 16.11.2015, Az. 9 Sa 832/15). Nach der Beweisaufnahme könne dem Kläger aber allenfalls nachgewiesen werden, dass er ein einziges Flugblatt aus der Tasche gezogen und einem Betriebsangehörigen gegeben habe. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger bereits seit neun Jahren bei dem Paketzusteller beschäftigt und bisher nicht einschlägig abgemahnt worden war, könne dieser Vorgang die ordentliche Kündigung nicht rechtfertigen.

(LArbG Düsseldorf, PM v. 16.11.2015 / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank