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05.05.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Finanzanlagen: Aufsicht soll vereinheitlicht werden

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©kamasigns/fotolia.com

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagen-Berater sollen künftig zentral von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Dies regelt ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin.

Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht, heißt es in dem Entwurf.

Keine erhebliche Mehrbelastung für Betroffene erwartet

Dem Entwurf zufolge sollen die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Zu den Kosten der Umstellung heißt es, es werde Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,2 Millionen sowie ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 36,4 Millionen Euro jährlich entstehen.

Die betroffenen Unternehmen würden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und Kosten an die Bundesanstalt mit insgesamt rund 36,4 Millionen Euro jährlich belastet. Die einmaligen Kosten in Höhe von rund 5,2 Millionen müssten ebenfalls die Beaufsichtigenden tragen. Andererseits komme es bei den betroffenen Unternehmen zu Entlastungen durch den Wegfall bisheriger Aufsichtskosten, sodass es nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommen wird.

Strukturelle Defizite bei der bisherigen Aufsicht über Finanzanlagen

Der Nationale Normenkontrollrat erklärt in seiner Stellungnahme, eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin sei nicht in ausreichendem Maße erfolgt und entsprechend belegt. Auch habe sich das Bundesministerium der Finanzen nicht mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt. Der Nationale Normenkontrollrat erinnert in seiner Stellungnahme an eine Erklärung des Vertreters der BaFin in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 06.07.2011.

Der BaFin-Vertreter habe zur Frage, ob die Gewerbeaufsicht oder die BaFin der geeignete Aufseher sei, sehr deutlich gemacht, „dass eine dezentrale Lösung vorzuziehen ist“. Auch die Wirtschaftsministerien von Hamburg und Baden-Württemberg sowie einige Verbände hätten angegeben, dass ihnen strukturelle Defizite bei der bisherigen Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die Gewerbeaufsichtsämter nicht bekannt seien. Selbst der Bundesregierung seien keine von Finanzanlagenvermittlern verursachten Schadensfälle bekannt, erinnert der Nationale Normenkontrollrat.

Wie schon bei früheren Gesetzentwürfen kritisiert der Nationale Normenkontrollrat, dass ihm für die Prüfung des endgültigen Regelungsentwurfs nur wenige Tage zur Verfügung gestanden hätten. Diese Vorgehensweise entspreche nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme unter Verweis auf den Koalitionsvertrag, ihr erklärtes Ziel sei die Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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