18.03.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7

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EFRAG wird in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Standardentwurfs ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben durchführen. Der IASB hatte im Dezember 2019 den Standardentwurf ED/2019/7 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten zu identifizieren, und festzustellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung vor und nach der Anwendung der IASB-Vorschläge (d.h. die Simulation der Anwendung der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs),
  • die Erstellung ausgewählter Anhangangaben, wie sie im Standardentwurf vorgesehen sind, und
  • die Beantwortung von Fragebögen des IASB und EFRAG.

Rückmeldungen zur Teilnahme werden von EFRAG bis zum 20.03.2020 erbeten. Hier finden Sie den Feldtest: EFRAG Feldtest.

Der Feldtest soll im Zeitraum im März und April 2020 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Teilnehmer werden in Workshops im April und Mai 2020 diskutiert. EFRAG will anschließend den Feldtest auswerten und die Ergebnisse in einem Feedback Statement veröffentlichen.

Zahlreiche Beteiligung am Feldtest wichtig

Aus Sicht des DRSC handelt es sich um eine gute Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung der Vorschläge des IASB aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren. Das DRSC unterstützt daher den Aufruf von EFRAG und hält die zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an dem Feldtest für wichtig, um ein umfassendes Meinungsbild unserer Konstituenten zu gewährleisten.

(DRSC vom 06.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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