18.03.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

EFRAG wird in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Standardentwurfs ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben durchführen. Der IASB hatte im Dezember 2019 den Standardentwurf ED/2019/7 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten zu identifizieren, und festzustellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung vor und nach der Anwendung der IASB-Vorschläge (d.h. die Simulation der Anwendung der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs),
  • die Erstellung ausgewählter Anhangangaben, wie sie im Standardentwurf vorgesehen sind, und
  • die Beantwortung von Fragebögen des IASB und EFRAG.

Rückmeldungen zur Teilnahme werden von EFRAG bis zum 20.03.2020 erbeten. Hier finden Sie den Feldtest: EFRAG Feldtest.

Der Feldtest soll im Zeitraum im März und April 2020 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Teilnehmer werden in Workshops im April und Mai 2020 diskutiert. EFRAG will anschließend den Feldtest auswerten und die Ergebnisse in einem Feedback Statement veröffentlichen.

Zahlreiche Beteiligung am Feldtest wichtig

Aus Sicht des DRSC handelt es sich um eine gute Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung der Vorschläge des IASB aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren. Das DRSC unterstützt daher den Aufruf von EFRAG und hält die zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an dem Feldtest für wichtig, um ein umfassendes Meinungsbild unserer Konstituenten zu gewährleisten.

(DRSC vom 06.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank