Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
13.10.2026
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima
Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.
