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10.03.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Explodierende E-Zigarette durch Dienstschlüssel – Arbeitsunfall?

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©Marco2811/fotolia.com

Eine 27-jährige Wuppertalerin war mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolglos. Der Akku ihrer E-Zigarette war nach dem Kontakt mit dem Dienstschlüssel während ihrer Arbeitszeit explodiert.

Zu der beruflichen Tätigkeit der Klägerin gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzte ein E-Zigaretten-Gerät und führte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit. Nach dem morgendlichen Aufschließen der Filiale nahm sie den Dienstschlüssel in die Hosentasche, in der sich auch der Ersatzakku befand. Sie machte sich auf den Weg, den Müll in einem Container auf dem Firmenhof zu entsorgen. Der Kontakt zwischen dem Akku und dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Klägerin.

BG und Sozialgericht lehnen Anerkennung ab

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Die versicherte Tätigkeit habe das Entflammen des Kleidungsstücks nicht verursacht. Dagegen wendet sich die Klägerin. Der Dienstschlüssel sei wesentlich für den Unfall gewesen. Die Klägerin habe auch nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in ihrer Hosentasche in Brand gerate.

Mitführen von E-Zigarette nicht betrieblich veranlasst

Die 6. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf lehnte die Klage mit Urteil vom 15.10.2019 (S 6 U 491/16) ab. Das Mitführen des Dienstschlüssels sei zwar mitursächlich für den Brand gewesen. Von dem Dienstschlüssel sei jedoch keine Gefahr ausgegangen. Dieser habe sich nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der Akku der E-Zigarette gewesen. Das Mitführen des E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus sei nicht betrieblich veranlasst gewesen, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

(SG Düsseldorf, PM vom 06.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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