• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs) nennen Maßnahmen gegen die Krise

24.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs) nennen Maßnahmen gegen die Krise

Beitrag mit Bild

©Kateryna Kon/123rtf.com

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory ory Authorities – ESAs) plädieren in ihrem ersten gemeinsamen Risikobewertungsbericht seit Ausbruch der Corona-Pandemie für fünf Maßnahmen, um deren Folgen weiter abzufedern.

Nach Ansicht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA sollten Finanzinstitute ihre Liquidität, ihre Solvabilität und ihr Kreditrisiko einem Stresstest unterziehen.

IT-Risiken im Blick behalten

Zudem sollten sie ihre IT-Risiken und ihre Auslagerungen sorgfältig managen und sich auf Störungen vorbereiten, die das Ende der Übergangszeit mit sich bringen kann, die das Vereinigte Königreich und die EU nach dem Brexit vereinbart hatten. Banken sollten Kapitalerleichterungen nutzen, um die Realwirtschaft weiter mit Krediten zu versorgen. Aufsichtsbehörden und Banken werden auf die Flexibilität des bestehenden Rechtsrahmens verwiesen – einschließlich der Verwendung von Kapital- und Liquiditätspuffern zur Verlustabsorption.

ESAs sehen Entkopplungsrisiko der Finanzmarktleistung

Der Bericht, den die ESAs am 22.09.2020 veröffentlicht haben, hebt auch hervor, wie die Pandemie Profitabilitätsbedenken in allen Segmenten des Investmentfondssektors verstärkt und zu erhöhten Liquiditätsherausforderungen geführt hat. Er benennt insbesondere die Wirtschafts- und Marktunsicherheit als zentrale Herausforderung der Zukunft. Die ESAs sehen ein Risiko, dass sich die Finanzmarktleistung von der zugrundeliegenden Wirtschaftstätigkeit entkoppele. Ein fortgesetztes Niedrigzinsumfeld werde voraussichtlich die Rentabilität und Solvenz von Finanzinstituten belasten und zum Aufbau von Bewertungsrisiken beitragen.

Der Risikobewertungsbericht steht hier zum Download bereit.

(BaFin vom 23.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Imillian/fotolia.com


27.01.2026

Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Das ArbG Offenbach hat die fristlose Kündigung eines Chefjustiziars für unwirksam erklärt, die ordentliche Kündigung jedoch wegen Pflichtverletzungen bestätigt.

weiterlesen
Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Meldung

©Travis/fotolia.com


26.01.2026

Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

weiterlesen
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)