• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Beurteilung der Verbrauchereigenschaft

15.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Beurteilung der Verbrauchereigenschaft

Die Beurteilung der Eigenschaft als Verbraucher im Sinne der Brüssel Ia-Verordnung erfolgt nach dem Zweck des Vertragsschlusses und unabhängig davon, ob eine Person selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis tätig ist.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 09.03.2023 (Rs. C-177/22) klargestellt, dass die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft im Sinne der Verordnung 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) nach dem Zweck des Vertragsschlusses erfolgt. Es spielt keine Rolle, ob eine Person selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis tätig ist. Bei Zweifeln bzgl. der Begleitumstände kann die Gesamtwürdigung zugunsten der Person, die sich auf die Eigenschaft beruft, ausfallen.

Hintergründe zum Verfahren

Dem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Salzburg liegt die streitige Frage der Verbrauchereigenschaft nach Art. 17, 18 der Verordnung bei Vertragsschluss zugrunde, nachdem sich das Bezirksgericht unter Annahme eines Geschäfts zwischen Unternehmen für die Schadensersatzklage der Klägerin gegen eine deutsche Gesellschaft infolge Mängeln der Kaufsache für unzuständig befunden hat.

Zur Einstufung als Verbraucher

Zunächst wies der EuGH auf den Grundsatz hin, die Einstufung als Verbraucher anhand der mit dem Vertragsschluss verfolgten Ziele vorzunehmen. Bei der Prüfung, ob beim Vertragspartner der Eindruck erweckt wurde, zu beruflichen Zwecken gehandelt zu haben, seien alle Begleitumstände einzubeziehen, insbesondere die Reaktion auf Bezeichnungen als Unternehmer im Vertrag oder die Einschaltung eines Händlers als Vermittler. Ihr Beweiswert richte sich allein nach nationalem Recht. Sollte keine rechtlich hinreichende Feststellung möglich sein, hat das nationale Gericht zu beurteilen, ob diese Zweifel der Person, die sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft, zugutekommen. Nach dem EuGH gilt demnach keine zwingende Vermutung.


DAV vom 10.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©vizafoto/fotolia.com


13.10.2026

Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.

weiterlesen
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


13.10.2026

Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Ein negativer Kommanditanteil mindert den Schenkungsteuerwert, auch wenn keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen.

weiterlesen
Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht