• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Drohen Einschränkungen im internationalen Datenaustausch?

17.07.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH: Drohen Einschränkungen im internationalen Datenaustausch?

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt derzeit über die Frage der Legitimation von Datenübermittlungen in Drittländer durch solche Standardvertragsklauseln. Der Digitalverband Bitkom warnt deshalb vor Einschränkungen im internationalen Datenaustausch.

Ob Softwaretools, externe Dienstleister oder Cloud-Speicher: Viele Unternehmen lassen personenbezogene Daten auch im Ausland verarbeiten. Für die internationalen Datentransfers stehen ihnen mehrere datenschutzkonforme Verfahren zur Verfügung. Mit den sogenannten Standardvertragsklauseln droht jetzt eines dieser Verfahren für den Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern wegzufallen. Vor dem EuGH wird gerade in der Rechtssache „Schrems II“ zu den so genannten Standardvertragsklauseln verhandelt. Diese werden von zahlreichen Unternehmen verwendet,  könnten jedoch das EU-Grundrecht auf Privatsphäre verletzen.

Einschränkungen im internationalen Datenaustausch: Unternehmen droht Daten-Chaos

„Der internationale Datenaustausch ist essenziell für die Wirtschaft“, erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung Recht und Sicherheit. „Wenn Unternehmen personenbezogene Daten außerhalb der EU verarbeiten lassen, greifen die allermeisten auf Standardvertragsklauseln zurück. Sollten diese Klauseln nicht mehr rechtens sein, stehen viele Unternehmen vor einem Daten-Chaos. Nicht nur der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen drohen massive Einschränkungen. Selbst der Datenaustausch zwischen einer Firmenzentrale innerhalb der EU und dem Tochterunternehmen im Ausland wäre dann in Gefahr, wenn Unternehmen nicht schnell genug auf die sogenannten Binding Corporate Rules umstellen. In einer global vernetzten Wirtschaft darf sich Europa nicht isolieren. Unternehmen benötigen schnell Rechtssicherheit, solange keine praktikablen Alternativen für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung zur Hand sind.“

Leitfaden vom Bitkom

Für datenschutzkonforme, internationale Datentransfers hat Bitkom einen Leitfaden veröffentlicht, der hier zur Verfügung steht: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Verarbeitung-personenbezogener-Daten-in-Drittlaendern-Version-12-Auf-Basis-der-EU-Datenschutz-Grundverordnung.html

(Bitkom, PM vom 09.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Steuerboard

Enzo Biagi


08.04.2026

Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Ende gut, alles gut!

Dieser Beitrag fasst die bisherigen Probleme bei der Spezialfondsfähigkeit geschlossener Fondsanteile zusammen und stellt die nunmehr geltende Rechtslage für Spezial‑Investmentfonds dar.

weiterlesen
Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Ende gut, alles gut!

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


08.04.2026

SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Die vorgeschlagene SFDR-Überarbeitung geht aus Sicht des IDW in die richtige Richtung; zentrale Begriffe sind aber nicht ausreichend geklärt.

weiterlesen
SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)