30.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH: Airbnb braucht keine Maklerlizenz

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der Wohnungsvermittler „Airbnb“ benötigt keine Maklerlizenz. Das Unternehmen sei als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen und falle daher unter Art. 2 a) der „eCommerce-Richtlinie“ (2000/31/EG). Dies geht aus einem aktuellen EuGH-Urteil hervor.

Der französische Tourismusverband hatte Beschwerde gegen Airbnb eingelegt. Die Plattform vermittle nicht nur gegen Entgelt den Kontakt zwischen Vermieter und Mieter, sondern biete zusätzliche (optionale) Dienste im Sinne eines Immobilienvermittlers an und benötige daher nach französischem Recht eine Maklerlizenz.

Airbnb bietet eine eigene Dienstleistung

Nach Ansicht des EuGH ist der Vermittlungsdienst von Airbnb trennbar vom eigentlichen Immobiliengeschäft zwischen Vermieter und Mieter (Urteil vom 19.12.2019 – C-390/18). Die wesentliche Eigenschaft der Plattform sei die Erstellung einer Online-Liste von verfügbaren Wohnungen. Die Besonderheiten der Webseite (Such- und Vergleichsfunktion, Haftpflichtversicherung, Garantie zum Schutz von Vermögensschäden, Schätzung des Mietpreises) stellten damit eine eigene Dienstleistung und keine bloße Ergänzung einer rechtlich anders, nämlich als Beherbergungsdienstleistung, zu qualifizierenden Gesamtdienstleistung dar.

Urteil hat in Frankreich Signalwirkung

Die Höhe der Miete werde zudem nicht von Airbnb festgelegt, sondern sei ausschließlich dem Vermieter vorbehalten. Das Urteil könnte in Frankreich Signalwirkung haben, zumal 2024 Paris Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC angekündigt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu unterstützen.

(DAV, Europa im Überblick vom 20.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


19.03.2024

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Der negative Trend setzt sich fort: über 7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben bereits innerlich gekündigt, zeigt eine neue Studie.

weiterlesen
Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank