• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Wettbewerbshüter setzen Transparenz im Billionen-Markt für Kreditderivate durch

22.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Wettbewerbshüter setzen Transparenz im Billionen-Markt für Kreditderivate durch

Beitrag mit Bild

Die Verpflichtungsbeschlüsse vom 20.06.2016 ergänzen einschlägige Rechtsetzungsinitiativen, die darauf abzielen, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen.

Der billionenschwere Markt für Kreditderivate wird stabiler und effizienter – dank einer Intervention der EU-Wettbewerbsaufsicht nach der Finanzkrise.

Die Europäische Kommission hat per Beschluss die Verpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt, die der Handelsverband International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der Finanzdatenanbieter Markit unabhängig voneinander hinsichtlich der Lizenzvergabe für Daten für Credit Default Swaps angeboten haben. „Die Beschlüsse vom 20.07.2016 gewährleisten, dass alle Handelsplätze zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu Daten und geistigem Eigentum von ISDA und Markit erhalten können“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dies führt zu einem größeren Angebot und niedrigeren Transaktionskosten für Anleger wie Investmentfonds, Pensionsfonds und Versicherer und damit auch zu stabileren Finanzmärkten.

Credit Default Swaps

Die Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Lizensierung von Rechten an geistigem Eigentum, die notwendig ist, um auf dem Markt für Credit Default Swaps (CDS) Handelsdienstleistungen anzubieten. Credit Default Swaps (CDS) sind Verträge, durch die das Kredit- oder Ausfallrisiko von Schuldverschreibungen wie Staats- oder Firmenanleihen übertragen wird. Die Bedenken betrafen die „Schlusspreis“-Daten, die im Falle eines Ausfalls zur Festlegung der CDS-Preise verwendet werden, und die Vergabe von Lizenzen für bestimmte CDS-Indizes. Mit den Verpflichtungsangeboten werden diese Bedenken ausgeräumt, da der Börsenhandel mit CDS erleichtert und gleichzeitig die Transparenz verbessert wird.

MiFID 2 d MiFIR gelten ab Januar 2018

Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID 2) und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) werden ab Januar 2018 gelten und die entscheidende Rolle der Börsen bei der Stärkung der Sicherheit und Integrität der Finanzmärkte festigen. Sie zielen darauf ab, den Derivatehandel auf geregelte Handelsplätze zu verlagern und für börsengehandelte Derivate einen diskriminierungsfreien Zugang zu Handelsdienstleistungen zu gewährleisten.

(EU-Kommission, PM vom 20.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht