02.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-US-Privacy Shield ist einsatzbereit

Beitrag mit Bild

Privacy Shield hat zum Ziel, die personenbezogenen Daten der EU-Bürger zu schützen und Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.

Der neue EU-US-Datenschutzschild ist einsatzbereit: Seit dem 01.08.2016 können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

Unter dem Datenschutzschild unterliegen Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Ist ein EU-Bürger der Auffassung, dass seine Daten im Rahmen des Datenschutzschilds missbraucht wurden, stehen ihm mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung offen, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann. Idealerweise wird sich das Unternehmen selbst um die Beschwerde kümmern und das Problem lösen.

Verfahren der alternativen Streitbeilegung

Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Einzelpersonen können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig.

So funktioniert die Aufnahme in die Liste

US-amerikanische Unternehmen bestätigen zur Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste mittels Selbstzertifizierung, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Das US-Handelsministerium wird überwachen und aktiv prüfen, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen.

(EU-Kommission, PM vom 01.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank