• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Prospektverordnung: Bundesrat billigt neue Regeln für Wertpapierhandel

11.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Prospektverordnung: Bundesrat billigt neue Regeln für Wertpapierhandel

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Ab 21.07.2019 gilt europaweit die EU-Prospektverordnung. Sie soll für mehr Anlegerschutz sorgen: durch bessere Informationen bei Angebot und Zulassung im Wertpapierhandel an den Börsen. Die vom Bundestag dazu beschlossenen innerstaatlichen Änderungen hat der Bundesrat nun  abschließend gebilligt.
Die EU-Prospektverordnung führt zu einer Bereinigung des bisherigen Rechts: Zahlreiche Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes, die nun direkt in der EU-Verordnung geregelt sind, können damit wegfallen.
Drittländerregelung für Großbritannien
Großbritannien kann im Falle des Brexits in den Kreis der sogenannten Drittländer mit tauglichen Deckungswerten aufgenommen werden – genau wie Japan, Kanada, Schweiz, USA, Australien, Neuseeland, Singapur.
Vereinfachungen für KMU
Bei öffentlichen Wertpapierangeboten von kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Zweitemissionen börsennotierter Unternehmen gelten künftig vereinfachte Informationsvorgaben.
BaFin für Prospektgenehmigung zuständig
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird zur zuständigen Behörde im Sinne der EU-Prospektverordnung bestimmt und bleibt damit weiterhin für die Prospektgenehmigung zuständig. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhält sie die erforderlichen Befugnisse – zum Beispiel im Zusammenhang mit Handelseinschränkungen und -aussetzungen.
Bußgelder angepasst
Die Bußgeldtatbestände des Wertpapierprospektgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes werden angepasst, um Verstöße gegen die EU-Prospektverordnung und die einschlägigen nationalen Bestimmungen sanktionieren zu können.
Inkrafttreten mit EU-Verordnung
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am 21.07.2019 in Kraft treten – zeitgleich zur EU-Prospektverordnung.
(Bundesrat vom 07.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank