04.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Pläne zum Crowdfunding für Start-ups

Beitrag mit Bild

Beim Crowdfunding wird ein Aufruf auf Crowdfunding-Plattformen im Internet an die Öffentlichkeit gestartet, Finanzmittel für ein Projekt bereitzustellen; so kommen Fundraiser mit Investoren in Kontakt.

Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die Kommission gestern ihren Bericht über den europäischen Crowdfunding-Sektor veröffentlicht. Crowdfunding gilt als immer wichtiger werdende Finanzierungsquelle für europäische Start-up-Unternehmen.

Am 30.09.2015 nahm die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion an. Darin war die Veröffentlichung eines Berichts über die Entwicklung des europäischen Crowdfunding vorgesehen, in dem die nationalen Regelungen bewertet, bewährte Verfahrensweisen ermittelt und die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Beobachtung der Entwicklung des Crowdfunding-Sektors präsentiert werden. Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die Kommission gestern nun ihren Bericht über den europäischen Crowdfunding-Sektor veröffentlicht.

Crowdfunding als wichtigste Finanzierungsformen für KMU?

Aus dem Bericht geht hervor, dass das Crowdfunding immer noch ein relativ kleines, aber sich rasch entwickelndes Feld ist. Mit der entsprechenden Regulierung hat das Crowdfunding das Potenzial, auf lange Sicht zu einer der wichtigsten Finanzierungsformen für KMU zu werden. Die Mitgliedstaaten der EU haben bereits mit der Einführung nationaler Regelungen begonnen, um dem Sektor weitere Wachstumsschübe zu verleihen und einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.

Kein Anlass für einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene

Die einzelstaatlichen Regelungen stimmen in ihren Zielsetzungen und angestrebten Ergebnissen zwar weitgehend überein, sind aber auf die lokalen Märkte und die nationalen Regulierungsansätze zugeschnitten. Da sich das Crowdfunding nach wie vor weitgehend auf lokaler Ebene abspielt und sich der Sektor rasch weiterentwickelt, besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein begründeter Anlass, einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu erlassen. Die Kommission wird die Entwicklungen in dem Sektor jedoch verfolgen und sich zweimal im Jahr mit den Regulierungsinstanzen und Branchenvertretern zusammensetzen.

Zahlen, Daten, Fakten

In Europa ist das Crowdfunding ein noch relativ kleines, aber rasch wachsendes Feld. Gemäß den zur Verfügung stehenden Daten wurden im Jahr 2015 in der EU rund 4,2 Mrd. Euro erfolgreich über Crowdfunding-Plattformen gesammelt. 2014 waren es noch 1,6 Mrd. Euro. 2015 wurden 4,1 Mrd. Euro im Rahmen von Crowdfunding-Modellen mit einer möglichen finanziellen Gegenleistung für die Kapitalgeber eingesammelt, z. B. in Form von Kapitalbeteiligungen oder Darlehen. Crowdfunding-Projekte gibt es in allen Mitgliedstaaten. Der Löwenanteil davon entfällt allerdings auf einige wenige Mitgliedstaaten. Im Vereinigten Königreich sind das Crowdfunding-Volumen und die Zahl der durch Crowdfunding finanzierten Projekte mit Abstand am größten. Nichtsdestotrotz finden grenzübergreifende Projektfinanzierungen immer noch nur in begrenztem Maße statt, und das Crowdfunding ist noch größtenteils ein regionales oder lokales Phänomen.

(EU-Kommission vom 03.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank